Teilnahmekriterien für Kultureinrichtungen und Vereine der Breitenkultur im Ländlichen Raum

Das Programm CREATE FOR CULTURE ist speziell auf Kultureinrichtungen und Vereine der Breitenkultur ausgerichtet, die im Ländlichen Raum Baden-Württembergs ansässig sind. Da der Begriff Breitenkultur sehr weit gefasst ist, bitten wir Sie, bei etwaigen Unsicherheiten bei uns nachzufragen.

Teilnahmeberechtigt sind beispielsweise: öffentliche und private Theater, soziokulturelle Zentren, Kinos, feste Ensembles, Orchester, Chöre, Festspiele, Museen, Kunstvereine, Bibliotheken, Archive oder Vereine des Amateurtheaters und der Amateurmusik sowie Narrenzünfte, Musik- und Trachtenvereine.

Ländlicher Raum

Der Ländliche Raum wurde von der baden-württembergischen Landesregierung im Rahmen des 2002 erstellten Landesentwicklungsplans festgelegt. Über die interaktive Karte kann genau bestimmt werden zu welcher Raumkategorie die eigene Gemeinde zählt. 

Teilnehmen dürfen alle Vereine und Kultureinrichtungen die ihren Sitz im Ländlichen Raum Baden-Württemberg haben. Als Ländlicher Raum zählen die Kategorien „Ländlicher Raum im engeren Sinne“ (hellgelb/beige) und „Verdichtungsbereiche im Ländlichen Raum“ (dunkelgelb). Außerdem dürfen Vereine und Einrichtungen teilnehmen, die in der Kategorie „Randzone um Verdichtungsräume“ (rosa) oder „Verdichtungsräume“ (rot) ansässig sind, wenn die Kommunen weniger als 40.000 Einwohner*innen umfassen.

Breitenkultur

Unter „Breitenkultur“ werden all diejenigen kulturellen Aktivitäten zusammengefasst, die sich an breite Bevölkerungsschichten richten, diese auch erreichen oder von diesen ausgehen.

Rechtsform & Gemeinnützigkeit

Die Teilnehmenden müssen rechtlich eigenständig sein (e.V., gGmbH, Stiftung, GbR, Einzelunternehmen etc.) oder in der Trägerschaft einer Kommune oder des Landes stehen. Eine Anerkennung der Gemeinnützigkeit ist nicht zwingend, die Antragstellenden müssen aber gemeinnützige Ziele verfolgen.

 Verena Bächle
Verena Bächle

Projektleitung Cross-Innovation

und Unternehmensvernetzung